AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
ServiceCenter ÖGS.barrierefrei
Eingetragener Verein mit Sitz in Wien
Gerichtsstand: Wien
ZVR-Zahl: 727251796
Gender Hinweis
Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter.
Genereller Hinweis
Diese AGB gelten für sämtliche Videoproduktionen in Gebärdensprache (HyperSign, ÖGS Videos, Image-Videos, Guides), Schulungen, Maßnahmen, Kurse oder Trainings (diese werden nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt), die von ServiceCenter ÖGS.barrierefrei produziert bzw. durchgeführt werden und sind bindend.
Jene Person, die die Videoproduktionen in Auftrag gibt, wird „Auftraggeber“ genannt. Jene Personen, die sich zu diesen Veranstaltungen anmelden und daran teilnehmen, werden „Teilnehmer“ genannt. Der Produzent/Veranstalter wird „ÖGS.barrierefrei“ genannt. Die anfallenden Kosten werden „Teilnahmegebühren“ genannt.
Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn ÖGS.barrierefrei sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Diese AGB bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.
1. Videoproduktion
(a)Textvorlage
Anhand Ihrer Textvorlage produzieren wir für Ihr Unternehmen barrierefreie Videos, die von einem ÖGS-Muttersprachler in Gebärdensprache gedolmetscht werden. Textänderungen werden in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber vor Produktionsstart vorgenommen, um die Verständlichkeit in ÖGS zu gewährleisten. Sofern und soweit an der Textvorlage oder sonstigen auf Vorgabe oder Wunsch des Auftraggebers in das Video zu integrierenden Elementen (Texte, Töne, Bilder, Grafiken, audiovisuelle Elemente, Ausstattungen/Kostüme usw) Rechte Dritter bestehen, hat der Auftraggeber die für die Produktion und nachfolgende Nutzung erforderlichen Rechte einzuholen. Der Auftraggeber hält ÖGS.barrierefrei hinsichtlich sämtlicher Nachteile schad- und klaglos, die ÖGS.barrierefrei durch die Produktion entstehen, insb. hinsichtlich Ansprüchen aus Verstößen gegen Urheber-, Marken-, Muster- und Patentrechte, das UWG oder das MedienG. Sollte ÖGS.barrierefrei wegen der Produktion von dritter Seite in Anspruch genommen werden, ist ÖGS.barrierefrei berechtigt, den Auftraggeber zu nennen.ÖGS.barrierefrei übernimmt keine Gewährleistung/Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Texte und sonstigen Elemente.
Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass es sich bei den von ihm an ÖGS.barrierefrei bereitgestellten Texten und sonstigen Elementen nur um Kopien handelt und entsprechende Vorlagen/Originale beim Auftraggeber verbleiben. ÖGS.barrierefrei haftet nicht für Verlust, Beschädigung oä der bereitgestellten Texte und sonstigen Elemente.
(b) Nachträgliche Textänderungen
Sofern nach Produktionsstart Text- oder Gestaltungsänderungen vom Auftraggeber gewünscht werden, werden sie von ÖGS.barrierefrei nur dann durchgeführt, wenn der Auftraggeber die dadurch verursachten Mehrkosten übernimmt.
(c) Produktionszeit
Die Produktionszeit der beauftragten Gebärdensprache-Videos wird ab dem Vorliegen der finalen Textvorlage individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Nachträgliche Änderungswünsche (siehe lit b) verlängern die Produktionszeit entsprechend.
(d) Abnahme; Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Endprodukt innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt daraufhin zu überprüfen, ob es den Bedingungen des Produktionsvertrages vollständig entspricht, und allfällige Mängel (ausgenommen solche, die auch bei ordnungsgemäßer und sorgfältiger Prüfung nicht erkannt werden können) unverzüglich anzuzeigen. Für den Fall der Unterlassung gilt § 377 UGB sinngemäß.
Die Verrechnung der Videoproduktion erfolgt nach Fertigstellung und Übermittlung des Endprodukts an den Auftraggeber. Ab einem Auftragsvolumen von netto EUR 10.000,– ist ÖGS.barrierefrei jedenfalls auch berechtigt, Zwischenabrechnungen vorzunehmen.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann ÖGS.barrierefrei sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist ÖGS.barrierefrei nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt abzugsfrei zu begleichen.
Für den Fall des Zahlungsverzuges des Auftraggebers werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. als vereinbart. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall des Zahlungsverzugs, die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
(e) Rechtseinräumung
Soweit durch die Produktion bei ÖGS.barrierefei und/oder den von ihr im Rahmen der Produktion eingesetzten Personen Rechte an der Produktion oder Teilen davon entstanden sind (insb. urheberrechtliche Befugnisse), räumt ÖGS.barrierefrei dem Auftraggeber hieran eine exklusive Nutzungsbefugnis ein. Diese ist zeitlich und räumlich unbegrenzt und sachlich auf die bei der Auftragserteilung vereinbarte, besprochene oder ins Auge gefasste Nutzung beschränkt. Die Nutzungsbefugnis steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Begleichung des für die Produktion vereinbarten Entgelts. Im Rahmen dieser Nutzungsgestattung hält ÖGS.barrierefrei den Auftraggeber schad- und klaglos. Änderungen bzw. Bearbeitungen der Produktion von ÖGS.barrierefrei sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ÖGS.barrierefrei zulässig. Für die Nutzung der Produktion von ÖGS.barrierefrei, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die schriftliche Zustimmung von ÖGS.barrierefrei erforderlich. Dafür steht ÖGS.barrierefrei eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Der Auftraggeber haftet ÖGS.barrierefrei für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
(f) Hosting bei HyperSign
Bei der Produktion von HyperSign-Videos wird der Content auf dem Server von ÖGS.barrierefrei gehostet. Hierfür fällt ab dem Zeitpunkt der Video-Fertigstellung und der damit einhergehenden Verlinkung der HyperSign-Videos eine Hosting-Gebühr wie folgtan:
bis 100 Minuten Videogesamtlaufzeit: 30,– Euro/Monat zuzügl USt
pro weiteren 100 Minuten Laufzeit: 5,– Euro/Monat zuzügl USt
Die Hosting-Gebühr wird dem Kunden stets für ein gesamtes Hostingjahr im Nachhinein in Rechnung gestellt und ist binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zahlbar. Bei einer Kündigung während des Vertragsjahres ist die aliquote Hosting-Gebühr unmittelbar nach Vertragsende in Rechnung zu stellen und binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zahlbar.
Die Kündigung des Hostings ist schriftlich (empfangsbestätigtes E-Mail ausreichend) jederzeit unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigunsfrist zum Ende jeden Kalendermonats möglich.
(g) Übermittlung der Videos
Bei HyperSign-Produktion: ÖGS.barrierefrei sendet dem Auftrageber einen Link, welcher unkompliziert in jede Website eingebaut werden kann (embedded-content). Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, über diesen Link auch eine Kopie des Videos für sich zu erstellen. ÖGS.barrierefrei wird nach Kündigung des Hostingvertrages das gesamte Produktionsmaterial löschen (siehe lit h).
Bei Produktionen ohne HyperSign werden die gesamten Videos an den Kunden übermittelt.
(h) Aufbewahrung und Löschung von Original Filmmaterial
ÖGS.barrierefrei wird nach Kündigung des Hostings das Originalfilmmaterial nur solange aufbewahren, wie aufgrund der Produktion, Verbreitung und/oder Zurverfügungstellung rechtliche Ansprüche gegen ÖGS.barrierefrei geltend gemacht werden können. Das ist nach aktueller Beurteilung längstens 3 Jahre nach Offlinenehmen der Fall. Nach Ablauf dieser Frist wird das gesamte im Zuge der Produktion erhaltene oder erstellte Material gelöscht. Sofern der Auftraggeber eine Sicherungskopie benötigt, hat er sich selbst auf eigene Kosten um eine solche zu kümmern.
2. Veranstaltungen
(a) Anmeldung
Jede Anmeldung zu Veranstaltungen, Kursen, Workshops und Schulungen ist verbindlich. Eine Anmeldung kann nur schriftlich, also auf dem Postweg, per Fax und per E-Mail erfolgen. Eine mündliche Anmeldung ist nicht möglich. Um Anmeldungen effizient und rechtzeitig bearbeiten zu können, sind die erforderlichen Anmeldedaten (Titel, Vor- und Zunahme, Geburtsdatum, vollständige Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) vollständig anzugeben.
Für den Fall, dass der Teilnehmer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist die Anmeldung zusätzlich von dem gesetzlichen Vertreter, bzw. vom zuständigen Betreuer/Aufsichtsperson zu unterfertigen.
(b) Zusage
Die Teilnehmer erhalten eine schriftliche Zusage mit Bekanntgabe der Bankverbindung bzw. der Zahlungsmodalitäten. Der Zahlungsbeleg dient als Veranstaltungsbesuchsberechtigung und ist am ersten Veranstaltungstag mitzunehmen (ausgenommen davon sind Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche).
(c) Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren sind in jedem Fall VOR Beginn der jeweiligen Veranstaltung vollständig zu entrichten. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche (Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). In diesem Fall ist eine Zahlung auch nach KurseEnde möglich.
(d) Ermäßigungen und Rabatte
Rabatte oder Ermäßigungen für bestimmte Teilnehmerkreise finden Sie unter den Informationen zur jeweiligen Veranstaltung bzw. in unseren Informationsblättern. Falls Sie berechtigt sind, eine Ermäßigung einer Teilnahmegebühr in Anspruch zu nehmen, muss dies vor Veranstaltungsstart bekannt gegeben werden. Der Anspruch muss bei Veranstaltungsbeginn in geeigneter Form nachgewiesen werden. Ein nachträglich gemeldeter Anspruch kann nicht berücksichtigt werden. Es stehen keine Ermäßigungen zu, wenn Sie verspätet in eine Veranstaltung einsteigen oder frühzeitig eine Veranstaltung abbrechen.
(e) Storno & Rücktritt des Auftraggebers
Stornierungen haben ausnahmslos schriftlich zu erfolgen. Eine Stornierung kann bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen (Datum des Eingangsstempels, der Faxzusendung, des E-Mails). Die Stornogebühr entfällt, wenn der Teilnehmer einen, der Zielgruppe entsprechenden Ersatzteilnehmer nominiert und dieser den Kursbeitrag bezahlt. Für die Kurskosten haftet jedoch weiterhin der Teilnehmer. Persönliche Gründe (z.B. Krankheit) oder allfälliges Drittverschulden im Umfeld von Teilnehmern ändern die Stornobedingungen nicht.
Bei Rücktritten, die später als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50% der jeweils gültigen Teilnahmegebühr zu bezahlen. Bei einem Rücktritt am Tag des Kursbeginns ist eine Stornogebühr in Höhe von 100 % der Kursgebühr zu zahlen.
Rücktrittsrecht im Sinne des KSchG: Erfolgt die Anmeldung im Fernabsatz, also insbesondere per Fax oder E-Mail, steht dem Teilnehmer ein gesetzliches Rücktrittsrecht binnen 7 Werktagen – gerechnet ab Vertragsabschluss – zu. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Das gilt jedoch nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung von Teilnehmern innerhalb der Frist abgesendet wird. Für die Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts im Sinne des KSchG fallen keine Stornogebühren an.
Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sind von den angeführten Stornobedingungen ausgeschlossen – bei diesen Personengruppen ist das Storno kostenfrei.
(f) Veranstaltungsmodalitäten & Ausfall
Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung. ÖGS.barrierefrei ist unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, von der Durchführung einer Veranstaltung aus wichtigem Grund zurückzutreten (z.B. durch Nichterreichen der notwendigen Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen). Wird eine solche Veranstaltung abgesagt, dann erfolgt die Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnahmegebühren. Muss eine Veranstaltungsreihe (z.B. mehrwöchiger Kurs) aus wichtigen Gründen vorzeitig abgebrochen werden, erfolgt die Rückzahlung der Teilnahmegebühren aliquot.
Bei einem Ausfall einer Veranstaltung aufgrund von Krankheit von Trainern oder sonstigen wichtigen Ereignissen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ein Ersatz für bereits entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche kann daraus nicht abgeleitet werden. Ebenso behält sich ÖGS.barrierefrei vor, organisatorisch bedingte Programmänderungen durchzuführen, wie z.B. Änderungen von Veranstaltungstagen, Veranstaltungsorten, Veranstaltungsterminen, Trainern oder Beginnzeiten. Die angemeldeten Teilnehmer werden darüber rechtzeitig und in geeigneter Form informiert.
(g) Aufsichtspflicht
ÖGS.barrierefrei übernimmt keine Aufsichtsüber Personen und Gruppen, die einer Aufsicht bedürfen.
(h) Druck & Schreibfehler / Änderung der Daten
ÖGS.barrierefrei übernimmt keine Gewähr für eventuelle Druck- oder Schreibfehler in Foldern, Informationsblättern und sonstigen Publikationen oder auf der firmeneigenen Website. Änderungen von Daten, die für die ordnungsgemäße Leistungserfüllung seitens des ÖGS.barrierefrei wichtig sind, wie auf jeden Fall Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Rechtsform, Firmenbuchnummer und Bankverbindung, hat der Veranstaltungsteilnehmer ÖGS.barrierefrei mitzuteilen.
(i) Rücktritt vom Ausbildungsvertrag
Die Hausordnung des ÖGS.barrierefrei ist bindend. ÖGS.barrierefrei behält sich vor, bei Verstoß gegen die Hausordnung sowie aus sonstigen triftigen Gründen Teilnehmer von
der weiteren Veranstaltungsteilnahme auszuschließen, wenn sich daraus unzumutbare Situationen gegenüber anderen Teilnehmern, Trainern oder Mitarbeitern von ÖGS.barrierefrei ergeben. Damit verbunden ist das Recht von ÖGS.barrierefrei vom Vertrag zurückzutreten. Die Rückzahlung der bereits bezahlten Teilnahmegebühren erfolgt aliquot.
(j) Teilnahmebestätigung
Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden kostenlos ausgestellt, wenn der Teilnehmer, falls nicht anders vorgeschrieben, mindestens 75 % der betreffenden Veranstaltung besucht hat.
(k) Skripten, Arbeitsunterlagen
ÖGS.barrierefrei stellt den Teilnehmern in vielen (Lehr-) Veranstaltungen Lernunterlagen (in Papierform) zur Verfügung. Sofern nicht anders bekannt gegeben, sind diese grundsätzlich in der Teilnahmegebühr inkludiert. Bei einem zusätzlichen Bedarf des Teilnehmers an, von ÖGS.barrierefrei erstellten, Lernunterlagen können diese jederzeit zu einem geringen Aufpreis bei ÖGS.barrierefrei käuflich erworben werden.
(l) Haftungsausschluss
Für persönliche Gegenstände sowie zur Verfügung gestellte Unterlagen wird seitens ÖGS.barrierefrei keine Haftung übernommen.
Aus der Anwendung der bei ÖGS.barrierefrei erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber ÖGS.barrierefrei abgeleitet werden.
(m) Druckfehler
Wir behalten uns das Recht vor, aufgrund von Druckfehlern nachträgliche Änderungen vorzunehmen.
3. Gemeinsame Bestimmungen
(a) Haftung
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von ÖGS.barrierefrei und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Vertragspartners ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von ÖGS.barrierefrei ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von ÖGS.barrierefrei. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
Sämtliche von ÖGS.barrierefrei in Publikationen und Internetseiten bereitgestellten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. ÖGS.barrierefrei übernimmt jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen, soweit ÖGS.barrierefrei nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.
(b) Datenschutz
Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Vertragspartners, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Vertragspartners sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Der Vertragspartner ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief widerrufen werden.
(c) Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen ÖGS.barrierefrei und dem Vertragspartner ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von ÖGS.barrierefrei sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist ÖGS.barrierefrei berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Wien, im Juli 2020